Verein ZAFANANA SCHOOL HELP

  1. Name und Sitz: Unter dem Namen ZAFANANA SCHOOL HELP besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in 3073 Gümligen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  2. Zweck: Der Verein bezweckt, Kindern in Kenia eine gute Schulbildung zu ermöglichen. Er fördert die Schule STAR ACADEMY in Malindi-Majivuni / Kenia sowie später evtl. die Einrichtung von Ausbildungsplätzen für Kinder nach dem Schulabschluss.
  3. Mittel Die Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen/Spenden dienen vollumfänglich dem Vereinszweck; die administrativen Kosten werden möglichst tief gehalten. Auf Patenschaften wird zu Gunsten der Chancengleichheit verzichtet.
  4. Organe des Vereins: Die Organe des Vereins sind:
    1. Generalversammlung
    2. Vorstand
  5. Generalversammlung: Das oberste Organ des Vereins ist die GV. Eine ordentliche GV findet jährlich statt. Die Mitglieder werden drei Wochen zum voraus – mit Beilage der Traktandenliste – schriftlich eingeladen. An der GV hat jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Aufgaben der GV:
    1. Wahl / Abwahl des Vorstandes
    2. Festsetzung und allfällige Aenderung der Statuten
    3. Genehmigung der Jahresrechnung
  6. Vorstand: Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich: Präsident/in, Vizepräsident/in, Sekretär/in, Rechnungsführer/in sowie PR-Verantwortliche/r.
  7. Revision: Die Prüfung der Jahresrechnung übernimmt der Vorstand.
  8. Statutenänderung: Die vorliegenden Statuten können an der GV geändert werden, wenn alle anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.
  9. Inkrafttreten der Statuten: Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 24.9.2016  genehmigt worden und mit diesem Datum in Kraft getreten.